|  Verwendungsersatzanspruch
evtl. auch bei unberechtigter Geschäftsführung | 
  |  Ermächtigung
des Verwalters zur Kostenentnahme | 
  |  keine Schadensregulierung
bei Leitungswasserschaden am Sondereigentum | 
  |  Interessenvertretung
eines einzelnen Eigentümers ? | 
  |  Einsicht in
die Verwaltungsunterlagen durch Wohnungseigentümer | 
  |  eingeschränkte
Verantwortung des Verwalters für Umsetzung von WE-Beschluss | 
  |  Einholung von
Alternativangeboten vor Auftragsvergabe | 
  |  mehrheitliche
Bestellung einer GmbH zur Verwalterin durch deren Alleingesellschafter
und ihren Geschäftsführer rechtens ? | 
  |  Anspruch auf
Herausgabe von Wohngeld gegen den Verwalter | 
  |  Verfahrensstandschaft
des ausgeschiedenen Verwalters wirkt bis zum Widerruf durch die WEG | 
  |  Mangelhafte
Abberufung des Verwalters und Vergütungsanspruch | 
  |  Kein
gesetzlicher Anspruch des Verwalters auf Entlastung | 
  |  Schadensersatzanspruch
des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter wegen Baumängeln | 
  |  Erstreckung
der Ermächtigung bei Verwalterwechsel; betragsmäßige Bezeichnung
geschuldeten Wohngelds; Verjährung des Anspruchs aus Sonderumlage | 
   |  Vertretung
der Wohnungseigentümer durch den Verwalter im gerichtlichen Verfahren | 
  |  Nichterfüllung
der vom Verwalter von Wohnungseigentum geschuldeten Leistungen | 
  |  Bestellung
des Verwalters zum Verfahrensbevollmächtigten der Anfechtungsgegner
durch Mehrheitsbeschluss; stillschweigender Abschluß eines Verwaltervertrages | 
  |  zur Anerkennungsbefugnis
des Verwalters; zum Begriff des "dringenden Falles" nach § 27 I Nr.
3 WEG | 
  | 
Keine Verfahrensvertretung der Gemeinschaft durch Verwalter bei Interessenkollision | 
  |  Zuteilung
von KFZ-Abstellplätzen durch den Verwalter | 
  | 
die titulierte Verpflichtung des Verwalters zur Jahresabrechnung ist gemäß
§ 888 ZPO zu vollstrecken | 
  | 
Pflicht des Verwalters zur Prüfung der Bonität von Unternehmen | 
  | 
Regenwasser-Fallrohr und Verwalterhaftung | 
  |  Ermächtigung
des Verwalters zum Wohngeldeinzug berechtigt ihn nicht zum vergleichsweisen Verzicht auf
einen Teil der Wohngeldansprüche | 
  |  Zerstörung
des Vertrauensverhältnisses zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat
als | 
  | Grund für eine fristlose
Kündigung des Verwaltervertrages | 
  | 
Kein Anspruch des Verwalters auf Entlastung und keine Pflicht zur Belehrung über Schadensersatzansprüche gegen ihn | 
  
    | 
Wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters bei pflichtwidriger Nichteinberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung und Nichtbeteiligung des Verwaltungsbeirats an der Vorbereitung von Wohnungseigentümerbeschlüssen | 
  
   | 
Anfechtbarkeit eines Abberufungsbeschlusses bei Verweigerung der Protokollunterschrift durch den Verwalter; Abberufungsgrund eines schwerwiegenden Interessenkonflikts | 
  | 
Anforderungen an die Übersichtlichkeit der Jahresabrechnung des Verwalters; Ausweisung von Rechnungsabgrenzungsposten in der Gesamtabrechnung | 
  | 
Ermächtigung des Verwalters durch relativen Mehrheitsbeschluss zur Klage auf Zustimmung zur Änderung der Miteigentumsquoten | 
  |  
Persönliche Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Störungsbeseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung eines Sondereigentümers/Sondernutzungsberechtigten durch eine eigenmächtige Instandsetzungsmaßnahme; Haftung für die Mehrkosten eines Vorgehens ohne Eigentümerbeschluss | 
  |  
 Rechnungslegung des Verwalters als nicht vertretbare Handlung; Einwand der Erfüllung
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Haftung des Verwalters im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen für Sanierungsmaßnahmen; Pflicht zur Einholung von Konkurrenzangeboten; Einschaltung eines Ingenieurbüros zur Bauüberwachung und Objektbetreuung; Voraussetzungen eines Beschlusses über den Anspruchsgrund
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Haftung des Verwalters bezüglich der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für Baumängel; Reichweite der Verwalterentlastung; konkludenter Verzicht auf Verjährungseinrede
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Mitverschulden des Verwalters an der Verjährung von Baumängeln; Sachverständigenkosten als Bestandteil der Mängelbeseitigungskosten
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Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung
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Folgen der Wahl eines neuen Verwalter auf die Stellung des bisherigen Verwalters
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ein Wohnungseigentümer benötigt zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter wegen mangelhafter Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums eine Ermächtigung der übrigen Wohnungseigentümer
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Gerichtliche Kontrolle eines Abberufungsbeschlusses und der Kündigung des Verwaltervertrages; Inhaltskontrolle für einen formularmäßigen Verwaltervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren
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  |  Die Entlastung des Verwalters, gegen den erkennbar Ansprüche in Betracht kommen, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung | 
   |  dem Verlangen von Wohnungseigentümern, eine Versammlung einzuberufen, muss der Verwalter in angemessener Zeit nachkommen | 
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| Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird.    | 
| Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann nicht Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein    | 
| Ergänzung der gesetzlichen Kompetenzen des Verwalters durch Wohnungseigentümer   | 
| Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben   | 
| zu einem Eigentümerbeschluss, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird   | 
| der (gewöhnliche) Verwalter nach §§ 20 ff WEG ist kein Verwalter von Wohnräumen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG   | 
| zur Abberufung eines Verwalters   | 
| eine Zwangshypothek ist für den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage einzutragen, wenn er in dem zugrundeliegenden Vollstreckungstitel als Gläubiger ausgewiesen ist   | 
| vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters müssen nicht Angebote von mehreren anderen Verwaltern eingeholt werden   | 
| jeder Wohnungseigentümer kann nach § 21 Abs. 4 WEG die Abberufung eines untauglichen Verwalters und die Bestellung eines tauglichen Verwalters verlangen   | 
| überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kann er regelmäßig die Herausgabe der Unterlagen im eigenen Namen verlangen   | 
| zur Wirkung der vorzeitigen Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf seine Einzugsermächtigung   | 
| der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung ist grundsätzlich unverjährbar   |