(41) Auftragsvergabe: Alternativangebote

Die Vergabe eines Auftrags zur Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums setzt in der Regel voraus, daß der Verwalter zuvor mehrere Alternativ oder Konkurrenzangebote eingeholt hat, wobei nicht notwendig das billigste Vorrang hat.

(BayObLG, Beschluß vom 20. 10. 1994 - 2 Z BR 92/94)

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