Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird. 
Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt,  durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird. 
    BGH  
Beschluss vom
      21.06.2007        - 
V ZB 20/07               Volltext:         
        
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