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ein auf einstweiliger Verfügung beruhendes Erwerbsverbot ist ein Eintragungshindernis, kann aber nicht ins Grundbuch eingetragen werden
zum Rangvorbehalt eines Vorkaufsrechts bei Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum
zum Nachweis des Bestehens des Güterstandes nach niederländischem Recht bei Grundstückskauf durch Eheleute
zur Benutzungsregelung einer Duplex-Garage
der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist auch dann unbekannt, wenn der für das Grundpfandrecht erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist
zu den Umschreibungsvoraussetzungen, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum erwirbt
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zur Eintragungsfähigkeit der Verfügungsbefugnis einer Kapitalanlagegesellschaft nach § 31 Abs. 1 InvG als Teil des Zustimmungsvorbehalts nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InvG
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ein Nießbrauch kann an dem eigenen Grundstück bestellt werden ohne Nachweis eines berechtigten Interesses an der Bestellung
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zum Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR
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eine im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf einem gemäß §§ 4 ff. GBV neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein
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ein Urteil, die Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch zu bewilligen, muss das einzutragende Recht vollständig bezeichnen
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zur Erledigung einer Grundbuchsache vor Einlegung der Rechtsbeschwerde
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zum Übergang des Rechtes auf Erteilung eines neuen Grundschuldbriefs auf den Pfändungsgläubiger
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