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Nachweis des Bestehens des Güterstandes nach niederländischem Recht bei Grundstückskauf durch Eheleute

Beantragen Eheleute als Käufer eines Grundstücks die ihnen vom Verkäufer bewilligte Eintragung in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts, so darf das Grundbuchamt dieselbe trotz seiner Verpflichtung, unrichtige Grundbucheintragungen möglichst zu verhindern - nicht vom Nachweis des Bestehens dieses Güterstandes abhängig machen, wenn der für die Rechtsanwendung maßgebliche erste gemeinsame Aufenthalt nach der Eheschließung in den Niederlanden gelegen haben kann.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. 11. 1999 - 3 Wx 343/99

FGPrax 2000, 5

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