Streitigkeiten mit Nießbrauchern oder sonstigen Fremdnutzern fallen nicht unter § 43 Nr. 1 u. 2 WEG.
WEG § 43 Nr. 1 u. 2, 14 Nr. 3 u. 4
Streitigkeiten mit Nießbrauchern oder sonstigen Fremdnutzern fallen nicht unter § 43
Nr. 1 u. 2 WEG.
Die Regelungen des § 14 Nr. 3 u. 4 WEG rechtfertigen kein Vorgehen gegen
Fremdnutzer.
    BGH  
Beschluss vom
      10.07.2015        - 
V ZR 194/14               Volltext:         
        
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