(139) Untätigkeit
des Verwaltungsbeirates
WEG § 29
Weder einem einzelnen Wohnungseigentümer
noch der Gemeinschaft steht gegen Mitglieder des Verwaltungsbeirates ein
gerichtlich titulierbarer und dann mit Zwangsmitteln durchsetzbarer Anspruch
auf Erstellung eines Prüfungsberichts zu. Bei Versagen dieses Organs
ist vielmehr eine Neuwahl angezeigt, und ein einzelner Wohnungseigentümer
kann hierauf einen Anspruch haben.
KG, Beschluß vom 8. 1. 1997
- 24 W 7947/95
FGPrax 1997, 173
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