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zur Anrufung des Beirates mit dem Ziel der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Eigentümern
zur Genehmigung der Jahresabrechnung vorbehaltlich der Prüfung durch den Beirat
zur Verpflichtung eines Beiratsmitglieds zur Herausgabe von Urkunden nach Beendigung seines Amtes
zur Untätigkeit des Verwaltungsbeirates
zur Haftung des Verwaltungsbeirates
zu den Voraussetzungen einer von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichenden Besetzung des Verwaltungsbeirats
Literatur:
Der Verwaltungsbeirat in der Praxis
von Steffen Haase
ca. EUR 24,50
Der Verwaltungsbeirat: Seine Pflichten und seine Rechte
von Volker Bielefeld
ca. EUR 9,95
Der Verwaltungsbeirat im WEG: 333 Fragen - 333 Antworten
von Michael Wolicki
ca. EUR 32,80
Rechtsprechung: