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ein Balkongeländer ist zwingend Gemeinschaftseigentum
zur Form der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
zu einem Rollstuhlweg für behinderte Eigentümer
zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum und zu einer vorweggenommenen Zustimmung
zur Einschränkung des Mitgebrauchs am gemeinschaftlichen Eigentum
zur Entstehung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft
zur Vermietung von Gemeinschaftseigentum
zur Wirkung eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft, vom Veräußerer Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zu fordern; unwirksame Bürgschaftsklauseln  
die Begründung von Wohnungseigentum unterliegt nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern  neu!