(5) Verwerfung eines Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache durch Ablauf der Unterbringungszeit nicht verfassungswidrig


FGG § 13a

Die Voraussetzungen, unter denen das Bundesverfassungsgericht die Verwerfung eines Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache als unzulässig bezeichnet hat, sind in Unterbringungssachen nicht gegeben, weil in solchen Verfahren nach dem typischen Verfahrensablauf eine Sachentscheidung durch die Rechtsmittelgerichte in der Regel erlangt werden kann.

BayObLG , Beschluß v. 28. 8. 1997 -  3Z BR 254/97

BayObLGZ 1997, 276
FGPrax 1998, 32
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