AuslG § 57; FGG §
27; FreihEntzG § 3 Satz 1
In Abschiebungshaftsachen ist das
Vorliegen eines zulässigen Haftantrags in jeder Lage des Verfahrens
von Amts wegen zu prüfen.
Zur Zulässigkeit des Haftantrages gehört auch
die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde (Abgrenzung
zu BayOblGZ 1993, 377)
BayObLG, Beschluß v. 7. 2. 1997 - 3Z BR 30/97
BayObLGZ 1997, 77
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