§ 22 Abs. 2 Satz 1 WEG gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes
WEG § 22 Abs. 2 Satz 1
Die von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes.
    BGH  
Urteil vom
      18.02.2011        - 
V ZR 82/10               Volltext:         
        
  Datenbank des BGH     zurück