bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.
WEG § 16 Abs. 3
Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.
    BGH  
Urteil vom
      01.04.2011        - 
V ZR 162/10               Volltext:         
        
  Datenbank des BGH     zurück