Prozesskostenhilfe für Eigentümergemeinshaft zur Durchsetzung einer Beitragsforderung möglich
ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2 
Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.   
    BGH  
Beschluss vom
      17.06.2010        - 
V ZB 26/10                Volltext:         
        
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