Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen enthalten in der Regel keine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter
WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1; § 10 Abs. 3
Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen kommt in der Regel nicht dadurch die Bedeutung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu, dass diese Pläne für den Aufteilungsplan genutzt werden.
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BGH Urteil vom
15.01.2010
- V ZR 40/09 Volltext:
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zur Leitsatzsammlung Wohnungseigentumsrecht