(82) Anspruch auf Änderung
der Verteilung nach Miteigentumsanteilen bei grober Unbilligkeit
Sieht die Gemeinschaftsordnung die Verteilung der Lasten
und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechend den Miteigentumsanteilen
vor, so hat ein Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch auf Abänderung
der Gemeinschaftsordnung, wenn außergewöhnliche Umstände
ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu
und Glauben verstoßend erscheinen lassen.
(BayObLG, Beschluß vom 18.7.1996
- 2Z BR 59/96)
WuM 1997, 289
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