(67) Bepflanzung bei Sondernutzung

Pflanzt ein Wohnungseigentümer entlang der Grenze der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenfläche eine Weißdornhecke, die eine optische Beeinträchtigung der Gartenanlage darstellt und die Benutzung des zu einer Gemeinschaftsfläche führenden Weges über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt, steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Beseitigungsanspruch zu.

(BayObLG, Beschluß wm 12. 12. 1996 - 2Z BR 104/96)

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