(43) Änderung des Verteilungsschlüssels durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß ?

< 1. Durch einen bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der auf eine Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels abzielt, wird die Regelung der Teilungserklärung allenfalls "überlagert".
2. Einen solchen Mehrheitsbeschluß können die Wohnungseigentümer jederzeit durch einen gleichartigen Beschluß wieder aufheben.

(KG, Beschluß vom 24.6.1996 - 24 W 3110/95)

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