(7) Bestellung eines Ergänzungspflegers betr. Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechtes und Zeugenschutz


BGB § 1909 I

Bei der Entscheidung darüber, ob ein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungspflegers
zur Entscheidung über die Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts durch einen minderjährigen Zeugen besteht, können Gesichtspunkte des Zeugenschutzes angemessen berücksichtigt werden. (Fortführung von BayObLGZ 1996, 343).

BayObLG, Beschluß v. 7. 8. 1997 - 1Z BR 146/97

FGPrax 1997, 31
BayObLGZ 1997, 249
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