BGB § 1909 I
Bei der Entscheidung darüber,
ob ein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungspflegers
zur Entscheidung über die Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts
durch einen minderjährigen Zeugen besteht, können Gesichtspunkte
des Zeugenschutzes angemessen berücksichtigt werden. (Fortführung
von BayObLGZ 1996, 343).
BayObLG, Beschluß v. 7. 8. 1997 - 1Z BR 146/97
FGPrax 1997, 31
BayObLGZ 1997, 249
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