(5) Herausgabe eines für das Kind ausgestellten Reisepasses


BGB § 1666; MSA Art. 1, 2, 8, 13

Die Anordnung der Herausgabe eines für das Kind ausgestellten Reisepasses verstößt nicht gegen die ausländische Paßhoheit. Zu dieser Maßnahme ist das deutsche Vormundschaftsgericht nicht nur international zuständig, sondern es ist auch nach deutschem Recht über diese Schutzmaßnahme zu entscheiden (Art. 1, 2, 8, 13 MSA).

OLG  Frankfurt, Beschluß v. 4. 6. 1996 - 20 W 170/96

FGPrax 1997, 61
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