(3) Zur Rückführung eines in Deutschland aufgewachsenen 16-jährigen Türken gegen dessen Willen durch den Vater


BGB §§ 1626 II, 1666; MSA Art. 1, 2, 3; FGG §§ 20 I, 59

1. Ein über 14 Jahre altes Kind kann gegen die Ablehnung seiner Anregung, dem sorgeberechtigten Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, selbst Beschwerde einlegen.

2. Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, wenn ein türkischer Vater mit seinem in der Türkei geborenen, aber in Deutschland aufgewachsenen 16-jährigen Sohn auf Dauer in die Türkei zurückkehren will.

BayObLG, Beschluß v. 27. 3. 1997 - 1Z BR 9/97

BayObLGZ 1997, 134

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