(2) vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für die Gründung einer Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts

FGG § 12; BGB §§ 705, 1822 Nr. 3, 1909; GG Art. 2 I  i. V. m. Art. 1 I

1. Zum Prüfungsmaßstab der Gerichte bei (hier versagter) vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung eines Vertrages über die Gründung einer Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts mit Haftungsbeschränkung.
2. Ist ein Minderjähriger bei Eintritt der Volljährigkeit in ein Vertragswerk eingebunden -ohne eigene Mitwirkungsmöglichkeit bei entscheidenden Fragen-, kann der Gesellschaftsvertrag bei einer für lange Dauer unkündbaren Bindung unvereinbar mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Minderjährigen sein.

BayObLG, Beschluß v. 5. 3. 1997 - 1Z BR 210/96

BayObLGZ 1997, 113

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