1. Zum Prüfungsmaßstab
der Gerichte bei (hier versagter) vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung
eines Vertrages über die Gründung einer Familiengesellschaft
bürgerlichen Rechts mit Haftungsbeschränkung.
2. Ist ein Minderjähriger
bei Eintritt der Volljährigkeit in ein Vertragswerk eingebunden -ohne
eigene Mitwirkungsmöglichkeit bei entscheidenden Fragen-, kann der
Gesellschaftsvertrag bei einer für lange Dauer unkündbaren Bindung
unvereinbar mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Minderjährigen
sein.
BayObLG, Beschluß v. 5. 3. 1997 - 1Z BR 210/96
BayObLGZ 1997, 113