(14) zur Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern bei der Entlassung und bei der Auswahl eines Vormundes


BGB § 1632 IV

Die Pflegeeltern haben grundsätzlich kein Beschwerderecht gegen die Entlassung des Vormundes, wohl aber gegen die Auswahl eines neuen.

OLG Karlsruhe, Beschluß v. 25. 11. 1997 - 11 Wx 88/97

FamRZ 1998, 568
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