BGB §§ 1632 I, 1632
IV, 1666 I; FGG § 12
1. Zum Umfang der Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren über den Anspruch des Vaters auf Herausgabe des Kindes.
2. Steht fest, daß ein 8jähriges Kind von den Pflegeeltern beeinflußt wird, kommt seiner Äußerung, bei den Pflegeeltern bleiben zu wollen, regelmäßig keine maßgebliche Bedeutung für eine Verbleibensanordnung zu.
BayObLG , Beschluß v. 23. 9. 1997 - 1Z BR 113/97
FamRZ 1998, 450
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