eine formularmäßige Klausel, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" auferlegt, ist unwirksam
BGB §§ 307 Abs. 1 Satz 2 Bb, 310 Abs. 1 Satz 2; EGBGB Art. 229 § 5
Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrages, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten des Einkaufscenters zusätzlich zu den Kosten der "Verwaltung" nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des "Center-Managements" gesondert auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam.
BGH Urteil vom
03.08.2011
- XII ZR 205/09 - Volltext:
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