zur Wirkung des Zugangs einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung
BGB § 556 Abs. 3 Satz 5, 6
Der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang. Dies hat zur Folge, dass der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hinsichtlich der Kostenpositionen nicht greift, bei denen es an einer in formeller Hinsicht ordnungsgemäßen Abrechnung fehlt.
BGH Urteil vom
08.12.2010
- VIII ZR 27/10 - Volltext:
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