zur Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietsicherheit an den Mieter durch den Ersteher des Grundstücks
BGB §§ 566 a, 578; ZVG § 57
Auf den Ersteher eines vermieteten Grundstücks geht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietsicherheit an den Mieter kraft Gesetzes auch dann über, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die vom Mieter erhaltene Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte.
BGH Urteil vom
07.03.2012
- XII ZR 13/10 - Volltext:
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