jurpage.net

(67)

Anordnung einer auflösend bedingten Nacherbfolge im Ehegattentestament

1. Die Bestimmung in einem Ehegattentestament, die eine angeordnete Nacherbeneinsetzung mit einer auflösenden Bedingung verknüpft, die bei einer anderweitigen Verfügung des überlebenden Ehegatten über den Nachlass eintritt, ist wirksam.

2. Der Bedingungseintritt kann dabei auch so gestaltet werden, dass er nicht nur durch eine anderweitige letztwillige Verfügung, sondern auch durch ein lebzeitiges Rechtsgeschäft des überlebenden Ehegatten herbeigeführt werden kann. Weitere Voraussetzung ist in der zweiten Alternative, dass die Testamentsauslegung zu dem Ergebnis führt, dass mit der rechtsgeschäftlichen Verfügung über einen einzelnen, als wesentlichen Nachlassgegenstand angesehenen Vermögenswert (hier: ein Hausgrundstück) die auflösende Bedingung für die Nacherbfolge insgesamt herbeigeführt wird.

OLG Hamm, Beschluss vom 24. 8.1999 - 15 W 218199

FGPrax 2000, 29

zurück zur Leitsatzsammlung Erbrecht