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(64) zum Beschwerderecht eines Vermächnisnehmers und über Rechtsfehler in der Beweiswürdigung

BGB § 2247; FGG §§ 20 I, 27

1. Vermächtnisnehmer sind im Erbscheinsverfahren, von den Fällen der §§ 792, 896 ZPO abgesehen, auch dann nicht beschwerdeberechtigt, wenn sie zwar zu den gesetzlichen Erben gehören würden, aber nach ihrem eigenen Vorbringen durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen sind.

2. Es ist ein Rechtsfehler in der Beweiswürdigung, wenn das Gericht in einem Fall, in dem die Echtheit eines Testaments zweifelhaft ist, wesentliches Vorbringen der Beteiligten außer acht läßt und einem Sachverständigengutachten ohne die erforderliche kritische Überprüfung folgt.

BayObLG , Beschluß v. 3. 12. 1998 - 1Z BR 164/97

Rpfleger 1999, 182
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