(47) Geliebtentestament und Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlaßpflegschaft
1. Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines "Geliebtentestaments". 2. Die Ungewißheit in Bezug auf die Person des Erben stellt lediglich den Anlaß zur Sicherung des Nachlasses durch eine Nachlaßpflegschaft dar, begründet indes für sich genommen nicht zugleich das gesetzliche Zusatzerfordernis des Fürsorgebedürfnisses i. S. des § 1969 I 1 BGB. 3. Das Vorhandensein des Fürsorgebedürfnisses für eine Nachlaßpflegschaft wird nicht vermutet. Seine Bejahung verlangt vielmehr über den Sicherungsanlaß hinaus konkrete Anhaltspunkte für eine weitergehende Gefährdung des Nachlaßwertes, die sich unter anderem aus objektivierten Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit des vorläufigen Erben herleiten lassen. OLG Düsseldorf, Beschluß v. 3. 12. 1997 - 3 Wx 278/97 FamRZ 1998, 583
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