(13) Wechselbezüglichkeit der Schlußerbeneinsetzung beim Ehegattentestament


BGB §§ 133, 2265, 2269, 2270, 2271 I

Setzen kinderlose Ehegattenen in einem gemeinschaftlichen Testament einander zu Alleinerben ein und bestimmen sie, daß nach dem Tod des Überlebenden der beiderseitige Nachlaß an dessen gesetzliche Erben fallen soll, so ist die Schlußerbeneinsetzung regelmäßig nicht wechselbezüglich zur gegenseitigen Erbeinsetzung der Ehegatten.

OLG Frankfurt, Beschluß v. 2. 7. 1997 - 20 W 193/95

FGPrax 1997, 189
Rpfleger 1997, 528
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