BGB §§ 1944, 1954,
119
Ein zur Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung berechtigender beachtlicher Inhaltsirrtum liegt nicht vor, wenn der Ausschlagende zutreffend davon ausgegangen ist, es trete die gesetzliche Erbfolge ein, er sich aber über die vom Gesetz nächstberufene Person geirrt hat.
OLG Düsseldorf, Beschluß v. 8. 1. 1997 - 3 Wx 575/96
FGPrax 1997, 70
zurück