Zur Auslegung eines Berliner Testaments, in dem die Ehegatten ihren Kindern den gesamten Nachlaß ohne Bestimmungen von Erbquoten zugewendet haben, wobei eines von ihnen das elterliche Geschäft spätestens im Zeitpunkt des Todes des zuletzt Versterbenden erhalten und "Erbteile" an die anderen auszahlen soll.
BayObLG , Beschluß v. 1. 7. 1998 - 1Z BR 21/98
Rpfleger 1999,
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