(61) Zur Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

BGB §§ 2205, 2211, 2368; GBO § 35

1. Ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt, so ist für die Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Verfügung über ein Grundstück oder Grundstücksrecht oder die sonstige Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers allein das Zeugnis maßgebend.

2. Zur Frage, welche rechtliche Bedeutung der Klausel eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zukommt, daß der Testamentsvollstrecker "den Nachlaß nach den Anordnungen im (öffentlichen) Testament vom ... zu verwalten" hat.

BayObLG , Beschluß v. 20. 8. 1998 - 2Z BR 45/98

Rpfleger 1999, 25
FamRZ 1999, 474
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