(58) Zur Auslegung einer Pflichtteilsverwirkungsklausel

BGB §§ 133, 157, 2075, 2269, 2280, 2303

Zur Auslegung einer in einem Ehegattenerbvertrag enthaltenen Pflichtteilsklausel, mit der die Berufung der Abkömmlinge des Erstversterbenden zu Schlußerben des Längerlebenden davon abhängig gemacht wird, daß die Abkömmlinge ihren Pflichtteil nach dem Erstverstorbenen nicht "geltend gemacht und erhalten" haben, wenn die Abkömmlinge des Erstverstorbenen den Pflichtteil nach dessen Tod zwar verlangt haben, der Pflichtteil aber bis zum Tod des Letztverstorbenen nicht zur Auszahlung gelangt ist.

Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluß v. 30. 10. 1998 - 3 W 116/98

FGPrax 1999, 62
FamRZ 1999, 468
zurück