(53) Erbeinsetzung unter auflösender Bedingung


BGB §§ 2075, 2087

Die Zuwendung eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit der Klausel "wenn er es richtig bewirtschaftet" kann als auflösende Bedingung der Erbeinsetzung ausgelegt werden.

ByObLG, Beschluß v. 15. 5. 1998 - 1Z BR 22/98

FamRZ 1999, 59
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