BGB §§ 2075, 2087
Die Zuwendung eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit der Klausel "wenn er es richtig bewirtschaftet" kann als auflösende Bedingung der Erbeinsetzung ausgelegt werden.
ByObLG, Beschluß v. 15. 5. 1998 - 1Z BR 22/98
FamRZ 1999, 59
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