(48) Höhe der angemessenen Vergütung eines Nachlaßpflegers


BGB §§ 1960 II, 1915 I, 1836 I

1. Zur Bemessung der Vergütung eines Nachlaßpflegers.

2. Den Richtlinien des Rheinpreußischen Notarvereins (JW 1935, 1831) kommt noch heute die Bedeutung eines Maßstabes zur Überprüfung der Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Festsetzung der angemessenen Vergütung des Nachlaßpflegers zu.

3. Eine besondere Mühewaltung des Nachlaßpflegers kann zu einer deutlichen Überschreitung des Richtwertes führen.

4. Die Tatsachen, die einen Rückschluß auf den gebührenrelevanten Umfang der Mühewaltung des Nachlaßpflegers ermöglichen und die entweder von einem der Verfahrensbeteiligten vorgetragen worden sind oder sich ansonsten aufdrängen, müssen vom Tatgericht -gegebenenfalls unterAuswertung der Handakten des Nachlaßpflegers- festgestellt werden.

OLG Düsseldorf, Beschluß v. 15. 12. 1997 - 3 Wx 494/97

FamRZ 1998, 657
zurück