(43) auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem ist § 14 HeimG nicht analog anwendbar


BGB §§ 134, 138, 2229 IV; FGG §§ 12, 27 I; ZPO § 561; HeimG § 14

1. Auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem ist § 14 HeimG nicht analog anwendbar.

2. Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung, wenn der Betreuer auf die Entscheidung des Erblassers (hier: Einsetzung des Kindes des Betreuers zum Erben) Einfluß genommen hat.

BayObLG , Beschluß v. 18. 12. 1997 - 1Z BR 73/97

FamRZ 1998, 702
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