BGB §§ 133, 158, 2075,
2274, 2276 I, 2278, 2289; HeimG §§ 14 I S. 1 a.F., 1 I a.F.
1. Zur Abgrenzung eines Erbvertrages von einer testamentarischen Verfügung, wenn sich der Erblasser durch die Erbeinsetzung die Pflege bis zum Tod sichern will.
2. Zur Erbeinsetzung unter einer auflösenden Bedingung.
3. Zur Frage der Anwendung des HeimG bei Aufnahme familienfremder Personen zur Betreuung in den Privathaushalt eines Heimbetreibers.
BayObLG , Beschluß v. 28. 1. 1998 - 1Z BR 162/97
BayObLGZ 1998, 22
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