(4) ergänzende Testamentsauslegung auch möglich bei Irrtum über die Verhältnisse im Zeitpunkt der Errichtung des Testamentes


BGB §§ 133, 2078, 2084, 2247 IV, 2358; FGG § 12

1. Die ergänzende Auslegung eines Testamentes kommt auch in Betracht, wenn der Erblasser sich über die Verhältnisse im Zeitpunkt der Testamentserrichtung geirrt hat. Darauf, ob die Frist zur Anfechtung der letztwilligen Verfügung abgelaufen ist, kommt es nicht an.
2. Die ergänzende Auslegung ist in erster Linie an dem aus der Verfügung erkennbaren Ziel des Erblassers auszurichten. Sie kann dazu führen, daß eine in dem Testament getroffene Verfügung als gegenstandslos anzusehen ist.

BayObLG, Beschluß v. 27. 6. 1997 - 1Z BR 240/96

BayObLGZ 1997, 197
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