BGB §§ 1837, 1985;
FGG §§ 20, 76
Lehnt das Nachlaßgericht den Antrag eines Nachlaßgläubigers auf Entlassung des Nachlaßverwalters ab, so steht dem Nachlaßgläubiger ein Beschwerderecht nicht zu.
OLG Frankfurt, Beschluß v. 5. 1. 1998 - 20 W 431/96
FGPrax 1998, 64
Rpfleger 1998, 200
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