(33) Nachlaßakteneinsicht zur Vorbereitung einer strafrechtlichen Wiederaufnahme


FGG § 34

1. Die Vorbereitung eines Antrages zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens, durch das der Antragsteller wegen Mordes an dem Erblasser verurteilt worden ist, kann ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Nachlaßakten begründen, wenn nach dem Inhalt des Strafurteils der Antragsteller durch seine Tat auch die Erbfolge nach dem Erblasser beeinflussen wollte.

2. Zum Umfang der Akteneinsicht in einem solchen Fall.

BayObLG , Beschluß v. 30. 10. 1997 - 1Z BR 166/97

NJW-RR 1998, 294
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