BGB §§ 2215, 2227
1. Übermittelt der Testamentsvollstrecker, der selbst zu Unrecht die Erbenstellung in Anspruch nimmt, den Erben trotz deren Mahnung und Fristsetzung kein Nachlaßverzeichnis, so kann darin eine schuldhafte grobe Pflichtverletzung liegen.
2. Zur Anhörung des Testamentsvollstreckers im Entlassungsverfahren.
BayObLG, Beschluß v. 18. 7.
1997 - 1Z BR 83/97
FamRZ 1998, 325
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