(27) Anfechtung der Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums


BGB §§ 119 I, 1953 II

Schlägt ein testamentarischer Erbe die Erbschaft in der Annahme aus, dadurch gerieten im Testament angeordnete Auflagen in Wegfall und er sei "befreiter" gesetzlicher Erbe, so kann darin ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum liegen.

OLG Düsseldorf, Beschluß v. 17. 9. 1997 - 3 Wx 287/97
FGPrax 1998, 25
FamRZ 1998,  387
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