(25) zur Aufklärungspflicht des Beschwerdegerichts hinsichtlich Wirksamkeit und Auslegung eines Testaments


BGB §§ 133, 2087, 2100, 2358; FGG § 12; AGGVG Art. 37

1. Zur Aufklärungspflicht des Beschwerdegerichts, wenn sowohl die Wirksamkeit eines Testamentes als auch dessen Auslegung bestritten sind.

2. Zur Auslegung eines Testamentes, in dem der Erblasser seiner Schwester den wesentlichen Teil seines Vermögens vererbt und weiter bestimmt, daß seine Frau im Falle des Todes der Schwester dieses Vermögen als Vorerbin erhalten soll mit der Auflage, es dem gemeinsamen Sohn zukommen zu lassen.

BayObLG, Beschluß v. 29. 7. 1997 - 1Z BR 95/97
FamRZ 1998, 195
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