BGB §§ 2353, 2361;
FGG § 19
Bei einem Vorbescheid und einem Antrag auf Einziehung eines Erbscheins handelt es sich nicht um den gleichen Verfahrensgegenstand, so daß eine Beschwerde im Erbscheinerteilungs- oder -einziehungsverfahren wiederholt werden kann, auch wenn sie gegen den Vorbescheid als unbegründet zurückgewiesen worden war.
Saarländisches OLG, Beschluß v. 15. 5. 1996 - 5 W 9/96-4
FGPrax 1997, 31