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eine Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle setzt nicht die vorherige Durchführung eines Verfahrens der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung voraus

InsO § 180 Abs. 1 Satz 1; EGZPO § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; SchlG BW § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Die Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Insolvenzgläubiger die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle betreibt, ist nicht von der vorherigen Durchführung eines Verfahrens der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung abhängig.





BGH Urteil vom 09.06.2011 - IX ZR 213/10 -   Volltext:  Datenbank des BGH

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