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keine schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen des Drittschuldners auf ein nach Verfahrensaufhebung fortbestehendes Anderkonto des vormaligen Insolvenzverwalters

BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1; InsO § 259 Abs. 1

Zahlungen des Drittschuldners auf ein nach Verfahrensaufhebung fortbestehendes Anderkonto des vormaligen Insolvenzverwalters haben keine schuldbefreiende Wirkung, wenn der Schuldner dem Insolvenzverwalter keine Einziehungsermächtigung erteilt hat.





BGH Urteil vom 12.05.2011 - IX ZR 133/10 -   Volltext:  Datenbank des BGH

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