Jurpage.net

 

 

zieht der Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Forderung ein, die zur Masse gehörte, unterliegt der Erlös der Nachtragsverteilung

InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3

Zieht der Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Forderung ein, die zur Masse gehörte, unterliegt der Erlös der Nachtragsverteilung.





BGH Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZB 111/10 -   Volltext:  Datenbank des BGH

zu den thematisch gegliederten BGH-Leitsätzen 2012

zu den Leitsätzen Insolvenzrecht