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der Anspruch auf Ersatz der zu einer Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen kann durch einen Abzug "neu für alt" gemindert sein

BGB §§ 683, 677, 670

Der Anspruch auf Ersatz der zu einer Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen kann durch einen Abzug "neu für alt" gemindert sein.





BGH Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 136/11 -   Volltext:  Datenbank des BGH

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